Familienstiftung als Akutlösung zur Vermögenssicherung – ernsthaft?

„Akutgründung einer Familienstiftung zur Vermögenssicherung – ernsthaft?“

In den letzten Wochen wird immer wieder die Familienstiftung als probates Mittel der Vermögenssicherung dargestellt. Ferenc von Kacsóh von der PARITER|fortis® GmbH ist auch Stiftungsmanager (EBS) und gibt dazu eine Einordnung.

Im Zusammenhang mit dem Zusammenbruch der Signa wurde in letzter Zeit das Vorgehen des Herrn Benkó – nämlich Vermögenswerte in einer Familienstiftung zu sichern – als ‚clever‘ postuliert, und auch anderen Vermögenden als probates Mittel der Vermögenssicherung, insbesondere bei aufziehenden Gewitterwolken am wirtschaftlichen Horizont, empfohlen. So zuletzt sogar im Handelsblatt und in der Neuen Züricher Zeitung.

Nun, auch da gilt der alte Anwalts-Spruch: „Es kommt auf den Einzelfall an!“. 

Zum Einen ist es so, dass für österreichische Privatstiftungen ein anderer Rechtsrahmen gilt als für ihre deutschen Pendants. Insofern ist das eine nur schwerlich mit dem anderen vergleichbar.

In Deutschland ist das Stiftungsvermögen alle 30 Jahre mit 30% versteuern, und die Destinatäre müssen Zuwendungen aus der Stiftung bei der Einkommensteuer angeben. Entweder fallen direkt 25% Abgeltungssteuer an, oder aber es müssen 60% der Einkünfte aus der Privatstiftung mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert werden. 

In Österreich ist das steuerlich nochmals anders zu betrachten; allerdings könnte der deutsche Fiskus bei Errichtung einer österreichischen Privatstiftung nochmals eine Wegzugsbesteuerung aktivieren, und auch die Einkünfte aus dem Ausland fallen für Destinatäre mit deutschem Wohnsitz unter die inländische Einkommensteuerpflicht.

Was für deutsche wie österreichische Privatstiftungen aber gleichermaßen gilt: die sog. „Selbstzweckstiftung“, also eine Privatstiftung, die ausschließlich die Sicherung des Lebensunterhalts des Stifters als Zweck hat, ist unzulässig. Und auch die Errichtung der Privatstiftung, um Vermögenswerte ‚in Sicherheit zu bringen‘ während andere Vermögenswerte überschuldet sind, kann regelmäßig schnell schwierig werden. 

Ein klassisches Beispiel dafür wäre folgende Konstellation: der Unternehmer stellt fest, dass sein Unternehmen in Schieflage gerät. Um die Privatvilla zu schuldenfrei zu stellen, und so das Zuhause der Familie zu sichern, wird nochmals ein Kredit auf die Firma (mit der Firmensitz-Immobilie als Sicherheit) aufgenommen, und die Privatvilla der schnell errichteten Privatstiftung schuldenfrei übereignet, natürlich mit lebenslangem Nießbrauch für den Unternehmer und dessen Familie. Dabei spielt die Rechtsform des Unternehmens haftungsrechtlich regelmäßig keine Rolle.

Gläubiger werden in einem solchen Fall sehr schnell darauf klagen, dass dieses Manöver in betrügerischer Absicht geschah, und die Errichtung der Privatstiftung für nichtig erklären lassen. An dieser Stelle sei auch darauf hingewiesen, dass das – sollte ein Richter so urteilen – dann nicht nur steuerrechtliche, sondern auch strafrechtliche Folgen zeitigen würde.

Sollte im Fall Benkó also ein Richter eines Tages zum Urteil kommen, dass die Signa-Holding in ihrer Struktur doch nichts anderes als ein Ponzi-Schema gewesen sei, und dass die Privatstiftung tatsächlich nur dazu errichtet worden sei, unrechtmäßig erworbene Vermögenswerte dem Zugriff der Geschädigten zu entziehen, wird auch hier die Errichtung dieser Privatstiftung schnell für nichtig erklärt werden, und ihre Vermögenswerte in die Insolvenzmasse eingehen.

Fazit: Familienstiftungen können sicher ein probates Instrument für die Vermögenssicherung sein – wenn sie bereits längere Zeit bestehen und das Unternehmen floriert. Als Lösung für ein akutes Problem taugen sie eher nicht. 

 

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Dieser Gastbeitrag ist erschienen am 24. Januar 2024 im Private Banking Magazin

Autor: Ferenc von Kacsóh
Ferenc von Kacsóh - Unternehmer, zertifizierter Stiftungsmanager (EBS), Dozent und Netzwerker - hat nicht nur über 25 Jahre Führungserfahrung, sondern hat auch Unternehmer in herausfordernden unternehmerischen Phasen begleitet. Neben Service Excellence und strategischer Geschäftsentwicklung spielten (Hotel-) Immobilien schon immer eine große Rolle. Das Interesse an Menschen und ihren Beweggründen hinter den Verhaltensweisen ließ ihn Fortbildungen absolvieren, die prima vista so gar nichts mit dem Ursprungsberuf zu tun hatten. Als Co-Founder und Geschäftsführer der PARITER|fortis® Family Office & Holistic Advisory Boutique koordiniert der heute 54-Jährige die Projekte der Themenbereiche Unternehmens- und Vermögensnachfolge, Immobilien, M&A, Unternehmer-Coaching und Supervision, Stiftungen und Consulting.
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