Blockchain – Was die Technologie wirklich leisten kann

Was die Blockchain-Technologie wirklich leisten kann

 

Starten wir mit den Grundlagen:
Keine Technologie, die bisher erfunden wurde, hat die Menschheit ausschließlich für gute Zwecke genutzt. Das Grundprinzip der Blockchain ist ein Verfahren, um Sicherheit zwischen Menschen, Institutionen und Unternehmen zu schaffen, auch wenn sich diese zunächst weder kennen noch vertrauen. Wozu diese Technologie eingesetzt wird, liegt also – wie so vieles – in der Verantwortung der Nutzer. Die Summe aller Blockchains verbraucht jetzt schon so viel Energie in einem Jahr wie ganz Irland. Es gilt also viele Aspekte zu bedenken, aber dazu später.

 

Begriffsklärung

Die Blockchain ist dezentral. Die Blockchain ist lückenlos. Denn sie wird auf Rechnern dezentral gespeichert. Damit entfällt eine zentrale Datenspeicherung bei einer wie auch immer gearteten Autorität, beispielsweise dem Grundbuchamt. Das Netzwerk der beteiligten Rechner erteilt, sofern die zugefügte neue Transaktion den Vorgaben entspricht, die Genehmigung zur Transaktion automatisch (Smart Contract). Manipulationen fallen in der Regel sofort auf. Transaktionen werden dann abgelehnt.

Möchte man die Blockchain „sicher“ manipulieren, müsste man mindestens 51 Prozent aller vernetzten Rechner manipulieren und besitzen – Das ist schier undenkbar. Ohne Autorität ist aber nach heutigen juristischen Normen fraglich, ob Verträge immer rechtmäßig zustande kommen, so die Bedenken der Juristen. Die heutige Blockchain ist turbokapitalistisch getrieben: Mehr Kapital kauft mehr Rechenleistung, erzeugt mehr Macht, schafft mehr Kapital und so weiter.

Die Blockchain ist also, um es bildlich zu beschreiben, ein dezentral geführtes Journal, gemeinhin auch Kladde genannt (= Block), zeitgleich und unveränderlich fortgeschrieben von allen Beteiligten. Ist eine Kladde vollgeschrieben, wird durch ein mathematisches Verfahren eine neue Kladde erstellt, die man an die bisherigen anhängt: daraus entsteht eine Kette (Chain) aus Blöcken. Wer sich tiefer für die Entstehung und die mathematische Logik dahinter, oder für die zugrunde liegende Algorithmen interessiert, möge bitte in der einschlägigen Fachliteratur nachlesen. Das sogenannte Wallet (= Brieftasche) ist der Verwahrungsort für Blockchain-basierte Besitzurkunden, sogenannte Token aller Art. Auf mögliche Formen kommen wir später.

 

Aktueller Stand der juristischen Betrachtung

Aktuell gibt es erst wenige europäische Länder, die ein wirksames Gesetz zur Regelung digitaler Krypto-Assets implementiert haben: Malta und das Fürstentum Liechtenstein. Aber man sollte auch die Lage in Deutschland nicht unterschätzen. Tatsächlich ist das Gesetzgebungsverfahren hierzu bereits weit fortgeschritten und hat bereits die finale Phase des Referentenentwurfes erreicht.

Dieser Entwurf für das elektronische Wertpapier-Gesetz (eWeG) hat – im Bearbeitungsstand 23. Juli 2020 – verschiedene, höchst interessante Implikationen: Elektronische Wertpapiere werden von Gesetzes wegen ausdrücklich in den Status einer „Sache gem. §90 BGB“ erhoben. Zudem hält der Gesetzentwurf die Frage der technologischen Basis offen, indem er klar auf „Blockchain oder vergleichbare Distributed Ledger Technologien“ verweist.

Darüber hinaus ist der Referentenentwurf explizit „ zunächst auf den Bereich der elektronischen Inhaberschuldverschreibungen begrenzt“, hält sich aber die Option der Ausweitung auf die Aktienmärkte und and andere Kapitalanlagen offen. Ob es auf die von uns weiter unten beschriebenen „tokenisierten Real Assets“ im Bereich der alternativen Investments ebenfalls Anwendung finden wird – und wenn ja, wann – geht aus dem Entwurf bisher jedenfalls nicht hervor.

 

Ideen der Anwendung

Wofür lässt sich die Blockchain verwenden? Zunächst einmal bieten sich Anwendungen für Dokumentationen jeglicher Art an: Sei es, um die Provenienz eines Sammlerobjektes zweifelsfrei und unverfälscht zu dokumentieren. Sei es, mit Blick auf das autonome Fahren in der Zukunft, in einem Fahrzeug die Kommunikation mit anderen Fahrzeugen aller Art und die Handlungen der Fahrer zu dokumentieren. Oder sei es, einfach nur ein Fahrtenbuch für das Finanzamt zu führen, Unfalldaten festzuhalten oder die Wartungshistorie spezieller Maschinen zu dokumentieren. Auch Patentrechte, Echtheitszertifikate und Eigentumsnachweise für Anteile an Kapitalanlagen oder Wertgegenständen lassen sich so dokumentieren.

 

Zweieinhalb grundlegende Missverständnisse

Doch treten wir einen Schritt zurück und klären zunächst zwei grundlegende Missverständnisse:

1.) Selbst Experten sprechen von Krypto-„Währungen“

Tatsächlich kann man, wie eben ausgeführt, die Blockchain für den Eigentumsnachweis von Kapitalanlagen oder als nicht-staatliches Währungs-Äquivalent nutzen. Manche dieser digitalen Wertpapiere haben Namen, zum Beispiel Bitcoin, Ether oder vielleicht demnächst auch Libra. Doch eine Währung im engeren Sinne sind diese in der Blockchain dokumentierten Werte keineswegs. Man könnte sie als Zahlungsmittel bezeichnen, die eine kleine, eingeschworene Gemeinde akzeptiert.

Doch in Wirklichkeit fehlt ihnen das, was eine Währung als solche legitimiert: die Ausgabe durch einen Staat oder eine Staatengemeinschaft, der auch für die Werthaltigkeit der Währung garantiert. Dieses fehlende Backing (Kurspflege) ist auch eines der wichtigsten Gründe für die Volatilität dieser Tauschwerte gegenüber staatlichen, also echten Währungen. Gegenwärtig ist ein Tauschhandel „Euro gegen Bitcoin“ also – aus juristischer Sicht – zunächst nichts anders als ein Tauschhandel „Euro gegen Kuh“ oder „Euro gegen USB-Stick“. Der USB-Stick steht in diesem Beispiel auch für das sogenannte „Cold Wallet“ . Dabei ist wichtig zu verstehen, dass Bitcoin & Co. keinesfalls mit Blockchain gleichzusetzen sind. Sie sind lediglich Anwendungen auf Basis der Technologie: Ethereum ist die Blockchain, Ether ist der Coin.

1.1.) Energieverbrauch:

Unmittelbar mit der Währungsthematik verbunden ist der Kritikpunkt, dass die Blockchain einen viel zu hohen Energieverbrauch habe. Tatsächlich verbraucht der Betrieb aller auf Blockchain-basierten Anwendungen schon heute so viel elektrische Energie pro Jahr wie die Republik Irland. Um mittels Großrechner neue Blocks errechnen zu lassen, kostet zusätzliche Energie.

Nur ist diese Form der pauschalisierenden Kritik unlauter und wird der Sache nicht gerecht: Genauso könnte man fragen, ob man nicht das Internet abschalten müsse, um das Klima zu schützen. Man muss aufhören, zum Beispiel Braunkohle zu verstromen, um damit etwa E-Autos zu betreiben. Darin liegen weit größere Hebel, insbesondere angesichts der pandemischen Erfahrungen des Jahres 2020: Home Office, Home-Schooling, Videokonferenzen und vieles mehr.

Was in diesem Zusammenhang tatsächlich gemeint ist und völlig zu Recht kritisiert wird, ist der hohe Energieverbrauch für das Errechnen neuer Bitcoin-Blocks, das sogenannte Mining. Da für die Sicherheit und Echtheit dieser Blocks notwendigerweise immer kompliziertere Rechenprozesse vorgeschrieben sind, stehen solche Mining-Serverfarmen zumeist in unmittelbarer Nähe von Staudämmen mit Wasserkraftwerken etwa in Island und China: Strom und Kühlung aus einer regenerativen Quelle.

2.) Die vermeintliche Anonymität

Findige Gestalten mit einer enormen kriminellen Energie und noch größerer Neigung zur Steuervermeidung haben die Blockchain in Verruf gebracht. Diese haben sofort erkannt, dass sie in dieser Grauzone digitaler „Parallel-Währungen“ ein Instrument in die Finger bekamen, das die Finanzfahnder und Anti-Geldwäsche-Experten der staatlichen Behörden für eine sehr lange Zeit nicht verstehen würden.

Sie haben Recht behalten, die staatlichen Organe hatten für einen sehr langen Zeitraum das Nachsehen. Schlimmer noch: Die organisierte Kriminalität hat ihren Vorsprung und das Momentum genutzt, um mit wirksamen Verschleierungstaktiken ihren Vorsprung auszubauen. Alles im Bewusstsein, dass das Konzept der kontinuierlichen Fortschreibung in Wirklichkeit völlig ungeeignet ist für die Geldwäsche – Sie ist ihr vielmehr diametral entgegengesetzt.

Das Märchen der Anonymität der Krypto-Coins ist also exakt das, was der Name beschreibt: eine frei erfundene Geschichte. Wer daran glaubt, der glaubt auch, dass Zitronenfalter Zitronen falten. In einer Cyber-Welt, in der jede einzelne Transaktion – dezentral und unveränderlich – dokumentiert, protokolliert und von der Community testiert werden muss, um valide zu sein, ist das Konzept einer Anonymität nicht einmal mehr ein frommer Wunsch. Es ist schlichtweg ausgeschlossen. Ob die Rechenleistung der Zukunft in der Lage sein wird, den gesamten kryptographischen Prozess aufzulösen und zu durchleuchten, ist heute völlig unklar – Dann wäre allerdings die Verschlüsselung aller vergangenen Transaktionen ex post pulverisiert.

 

Forensische Analyse zur Ehrenrettung der Blockchain

Heutzutage mag das Momentum der Kriminellen vielleicht bereits vorbei sein. Längst haben diese sich anderen Feldern zugewandt. Nicht zuletzt, weil es seit einiger Zeit auch die forensische Fahndung mittels Algorithmen-basierten Data-Minings gibt, welche Geldwäsche-verdächtige Transaktionen nicht nur in Echtzeit finden und auch sperren kann, indem sie die für die Transaktion nötige Akzeptanz in der Blockchain eben nicht erteilt. Korrumpierte Wallets können sogar getagt, und schlichtweg von Transaktionen ausgeschlossen werden.

Bezeichnenderweise ist es kein staatliches Organ der Strafverfolgung, sondern ein privates Unternehmen, das führend auf diesem Gebiet ist. Bei einer Expertenanhörung der Bundesregierung zum Thema Blockchain sagte die Gründerin bereits vor über einem Jahr: „Es ist keineswegs die Suche nach der berühmten Nadel im Heuhaufen. Stellen Sie sich besser den stärksten Elektromagneten der Welt vor. Mit diesem fahren wir über Ihren Heuhaufen, und alle Nadeln darin kommen zum Magneten – auch die, von denen niemand wusste, dass sie existieren!“

Durch solche Instrumente erlangt die Blockchain nun wieder eine bessere Reputation und kommt zurück auf ihre ursprünglich-funktionale Intention: die Dokumentation der Herkunft und Zertifizierung der Echtheit von Wertgegenständen: sei es ein Oldtimer, dessen Historie in der Blockchain dokumentiert wird, sei es die Provenienz eines wertvollen Kunstobjektes inklusive der Auktionsergebnisse und Eigentümer-Kette oder sei es der rechtmäßige Besitz von Anleihen oder Gesellschafteranteilen an Unternehmen. All das öffnet ein Füllhorn an Möglichkeiten und würde erstmals die Datenbasis für Sanktionsmöglichkeiten gegenüber kriminellen Handlungen in der Netzwelt schaffen.

 

Chance: Demokratisierung der Kapitalanlage

Womit wir zu den vielfältigen Anwendungsbeispielen in der Kapitalanlage kommen. Auch hier gab es einige unrühmliche Beispiele, die sowohl das sogenannte Initial Coin Offering (ICO) als auch die Start-up-Szene diskreditiert haben. Vereinfacht beschrieben, ist das ICO die digitale Version des Börsengangs (IPO) eines Unternehmens auf Basis der Blockchain. Da allerdings beim ICO die staatliche Regulatorik eines Börsengangs „auf dem Parkett“ fehlt, hat sich auch hier in der Vergangenheit eine gewisse Wildwest-Mentalität breitgemacht: Niedrigzinsphase, Anlagedruck und Naivität trafen auf Schlitzohrigkeit, kriminelle Energie und zwielichtige Start-Up-Modelle. Eine fatale Partnerschaft, die für viele – absehbar und vermeidbar – zum Totalverlust des Anlagekapitals führte.

Mittlerweile hemmen forensische Analyse-Tools die kriminelle Energie bezüglich des Missbrauchs der Blockchain – auch in Bezug der ICOs. Und auch die Folgen der Sars-Cov2-Pandemie haben ein zusätzliches Umdenken der Kapitalgeber bewirkt und ein genaueres Hinsehen vor der Kapitalhingabe im Allgemeinen und bezüglich der ICOs im Besonderen.

Bei all den bedenkenswerten Aspekten bleibt der Anspruch der Blockchain-Idee, nämlich Sicherheit zu erzeugen wo zuvor keine war, stellt sich die Frage: „Wie also können Stiftungen und gemeinnützige Organisationen davon profitieren?“

 

Blockchain als Vehikel für das Impact und Mission Investing

Nehmen wir als Beispiel eine staatlich anerkannte, privat finanzierte Hochschule, in einer gemeinnützigen Rechtsform. Diese braucht neue Räume für das organische Wachstum. Aus eigenen Finanzmitteln kann sie das nicht bestreiten, auch eine Bankfinanzierung würde sich ebenfalls schwierig darstellen lassen. Die Lösung könnte sein, dass die Hochschule für den Erwerb und Umbau der Immobilie eine tokenisierte Anleihe mit der Immobilie als Sachwert im Backing begibt. Diese wird über eine digitale Plattform zum Beispiel als Private Placement distribuiert.

Nun können Stiftungen und Vermögende die Hochschule im Rahmen ihrer eigenen Vermögensverwaltung fördern und bekommen dafür – neben der transformativen Rendite – auch noch eine monetäre Belohnung. Diese mag vielleicht geringer ausfallen als am Aktienmarkt, liegt aber möglicherweise langfristig höher als die Inflationsrate oder der Negativzins.

Zur monetären Rendite kommt also die transformative: Förderung der Hochschule durch das Ermöglichen des Wachstums. Wenn der Stiftungszweck dann auch noch Bildung, Hochschulförderung, Wissenschaft und Forschung oder Jugendförderung lautet, wird dieser tokenisierte Sachwert zum Mission Investing – oder wie wir es nennen: Gewinn über Gewinn hinaus.

Das mag für viele schon sehr um die Ecke gedacht daherkommen. Logisch zu Ende gedacht, hat es aber viele positive Implikationen:

  1. Tokenisierte Sachwertinvestments sind gegenüber normalen Sachwerten (Kunst, Immobilien, Schmuck, Edelmetalle) oft schwer oder gar nicht in die Vermögensstrategie integrierbar und berichtsfähig – Damit kommen bisher Finanzportfolioverwalter mit ihrem Vertragswerk und Preismodellen an die Grenzen des derzeit Leistbaren.

Nutzen: Sachwerte werden in bestehende Reporting-Systeme integrierbar und Entscheidungsgrundlagen substantieller.

  1. Blockchain-basierte Assets klingen für viele, schon auf Grund der Historie, im ersten Moment hochriskant. Steht ihnen aber ein Sachwert entgegen, wird es für den Anleger schon greifbarer. Der etwas sperrige Fachbegriff dafür lautet Tokenisierung von Real Assets.Aber, anders als bei einem Sachwert-Direkt-Investment, muss der Investor nicht den ganzen Kuchen alleine kaufen, sondern hat über die Mitinvestoren eine zusätzliche Stufe der Risikostreuung im Portfolio. Was natürlich – und das muss an dieser Stelle deutlich gemacht werden – keinesfalls vor Betrug an sich schützen kann.

Nutzen: Bisher verschlossene Segmente werden investierbar damit kann sich die Investitionsbasis, und damit die Stabilität der Vermögensallokation verbessern.

  1. Projekte lassen sich so aber deutlich leichter verwirklichen: Das Geld wird auf einer digitalen Plattform etwa als Private Placement Mifid-konform eingesammelt. Vor allem aber kann jedes Investment eine WKN haben und in ein Depot vom Vermögensverwalter oder Kunden selbst geroutet werden. Ob dieses Depot dann beim Vermögensverwalter liegt, oder ob es eben das selbst verwaltete Wallet des Kunden ist, entscheidet der Anlegers selbst.Später können die Investoren – eine Regulierung vorausgesetzt – ihre Anteile auch in kleineren Tranchen wieder abstoßen, ohne sich völlig aus dem Investment zurückziehen zu müssen. Das ist etwa so, als hätte ein vorausschauender Investor ein Mehrfamilienhaus errichtet, samt rechtswirksamer Teilungserklärung, um später die Wohnungen einzeln veräußern oder vererben zu können.

Nutzen: Kapitalanlagen werden flexibler und althergebrachte Laufzeitenrestriktionen könnten vielfach aufgelöst werden.

  1. Diese Form der Investments, die Tokenisierung von Real Assets, ist tatsächlich auch eine Chance für Stiftungen und gemeinnützige Organisationen mit geringerem Stiftungsvermögen, die sonst keinerlei Möglichkeiten hätten, in kapitalintensive und lukrative Sachwerte zu investieren.

Nutzen: Die Eintrittsschwelle für viele Veranlagungssegmente werden gesenkt, das demokratisiert die Kapitalanlagewelt und öffnet Zugänge zu renditestarken alternativen Investments.

Wichtig ist also, die Blockchain als Instrument zu verstehen, mit dem Wertflüsse sicherer, transparenter und flexibler, aber auch durchschaubarer dargestellt werden können. Es ist sozusagen der digitale Grundschuldbrief der Gegenwart und Zukunft – nur mit dem Charme, dass man jederzeit weiß, wer die Anteile hat, wann er sie bekommen und abgegeben hat. Damit verlören auch sogenannte Share Deals das Potenzial der Verschleierung der Eigentümer, ohne dass man sie verbieten müsste. Eine Autorität wie das Grundbuchamt ist dann vielleicht obsolet. Das kann Vorteile bringen aber auch Gefahren bergen.

Zur Wahrheit gehört aber auch die Kaufmanns-Binse, dass es keine Chance ohne Risiko gibt. Das gilt zwar auch für indexbasierte ETFs, für Immobilien und jede andere Investition. Fehlendes Wissen und Know-how – also letztlich Nachvollziehbarkeit – bewirkt einen Mangel an Vertrauen in diese neue Technologie, die die mathematischen Fähigkeiten vieler überfordert. Da darf aber auch schon mal die Frage gestellt werden, warum so viele in ETFs und Hebelprodukte investieren ohne die zugrunde liegenden Mechanismen dieser Anlageformen zu verstehen. Letztlich gilt, wie bei jedem Investment: Gier aus, Hirn an. Selbstverständlich muss das Geschäftsmodell dafür plausibel und profitabel sein, idealerweise auch skalierbar. Genauso wichtig sind die Mit-Investoren und die Risiko-Streuung, und eine plausible, dem Risiko angemessene Bewertung.

 

Fazit:

  1. Die Welt wird immer digitaler, und das macht auch vor der Sphäre der Kapitalanlagen keinen Halt. Die Digitalisierung wird unserer Ansicht nach in Bezug auf Kapitalanlagen in absehbarerer Zeit eine kritische Größe erreichen. In unserem Szenario wird es dann drei Optionen geben:
    a) die Welt der digitalisierten Assets implodiert, alles bleibt wie bisher, oder
    b) die Welt der analogen Assets implodiert, alles wird nur noch digital, oder
    c) die beiden Welten verbinden sich zu einer sinnstiftenden, neuen Form.

Aus unserer Sicht ist das Szenario c) die wahrscheinlichste, obwohl niemand das derzeit sicher vorhersagen kann.

  1. Gerade für den Dritten Sektor und mittlere Vermögen privater Investoren bietet sich hier eine Chance, sich in einem derzeit äußerst schwierigen Umfeld, jetzt für die Zukunft auszurichten.
  2. Wir müssen die vielbeschworene Professionalisierung gemeinnütziger Organisationen an diesem Punkt mit aller Konsequenz vorantreiben. Das bedeutet aber auch, dass sich Finanzverantwortliche auch in diesem Bereich fortbilden lassen müssen. Das Wort „müssen“ ist hier auch sehr bewusst gewählt, nämlich als Obliegenheit: In einer sehr nahen Zukunft wird es auch aufsichtsseitig als grob fahrlässige Pflichtverletzung gelten, sich in diesem Bereich nicht fortgebildet zu haben. Es wird künftig normal sein, neben juristisches und steuerliches eben auch digitales Wissen vorzuhalten.

 

Über die Autoren:
Unsere Co-Autorin Katharina Gehra ist Geschäftsführende Gesellschafterin und Mitgründeirn von Immutable Insight, einem Blockchain-Analysehaus, das komplexe Physik und Mathematik auf Blockchains anwendet. Das Start-up analysiert für industrielle Kunden und Kapitalverwalter die Vorgänge auf der Blockchain wissenschaftlich, die Ergebnisse werden in Echtzeit generiert und ermöglichen so einen daten-basierten Entscheidungsstil. Zudem ist sie Mitglied im Aufsichtsrat der Fürstlich Castell’schen Bank, und berät die Regierung der Bundesrepublik Deutschland und die Europäische Zentralbank.

Über Ferenc von Kacsóh erfahren Sie mehr im Bereich unser Team

 

Dieser Gastbeitrag ist erschienen am 03. September 2020 im Private Banking Magazin – Institutional Edition

Autor: Ferenc von Kacsóh
Ferenc von Kacsóh - Unternehmer, zertifizierter Stiftungsmanager (EBS), Dozent und Netzwerker - hat nicht nur über 25 Jahre Führungserfahrung, sondern hat auch Unternehmer in herausfordernden unternehmerischen Phasen begleitet. Neben Service Excellence und strategischer Geschäftsentwicklung spielten (Hotel-) Immobilien schon immer eine große Rolle. Das Interesse an Menschen und ihren Beweggründen hinter den Verhaltensweisen ließ ihn Fortbildungen absolvieren, die prima vista so gar nichts mit dem Ursprungsberuf zu tun hatten. Als Co-Founder und Geschäftsführer der PARITER|fortis® Family Office & Holistic Advisory Boutique koordiniert der heute 54-Jährige die Projekte der Themenbereiche Unternehmens- und Vermögensnachfolge, Immobilien, M&A, Unternehmer-Coaching und Supervision, Stiftungen und Consulting.
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